Der Geheimerlaß Heydrichs (Leiter des Reichssicherheitshauptamtes) zur „inneren Sicherheit während des Krieges“ erlaubt der Gestapo, „Gegner“ und „Saboteure“ ohne Gerichtsurteil hinzurichten.
Der Geheimerlaß Heydrichs (Leiter des Reichssicherheitshauptamtes) zur „inneren Sicherheit während des Krieges“ erlaubt der Gestapo, „Gegner“ und „Saboteure“ ohne Gerichtsurteil hinzurichten.