Kleines Glossar

… zu Begriffen, die in den Biographietexten verwendet werden.

Affidavit
Arierparagraph
Arisierung
Auswanderung
Berufsbeamtengesetz
Endlösung
„Entartete“ Kunst und „entartete“ Musik
Gestapo
Hausratversteigerung
Heimtückegesetz
Israel und Sara
Judengesetzgebung
Judenhäuser
Judenvermögensabgabe
Lebensmittelkarten
Nürnberger Gesetze
OT-Lager
Reichsfluchtsteuern
Reichsvereinigung der Juden Deutschlands
SD
Der Stürmer
Vermögenseinziehung/-verfall
Vermögenserklärungen
Zwangsarbeit

Affidavit

Im Kontext des Nationalsozialismus war ein Affidavit eine Bürgschaftserklärung eines US-Bürgers, mit der er die Einreise eines Einwanderers in sein Land ermöglichte. Er sicherte zu, gegebenenfalls selbst für den Unterhalt des Einwanderers zu sorgen, sodass dieser der staatlichen Fürsorge nicht zur Last fällt.
Vgl.: Familie Appel

Arierparagraph

… war die Bezeichnung für eine Bestimmung in Gesetzen, Erlässen, Verordnungen, auch in Satzungen und Statuten von Verbänden und Organisationen, durch die Juden die Mitgliedschaft verwehr, ihre Beschäftigung untersagt und die Ausübung bestimmter Berufe verboten wurde.
Zum erstenmal erschien der Arierparagraph im Berufsbeamtengesetz, dem “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” vom 7. April 1933: “… Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand … zu versetzen …” In der ersten Durchführungsverordnung zum Berufsbeamtengesetzt vom 11. April 1933 wurde bestimmt: “… Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder Großelternteil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat …”
Zweck der judenfeindlichen Gesetze und Verordnungen war es, die jüdischen Bürger im Deutschen Reich aus allen Berufs- und Lebensbereichen zu verdrängen. (LN)
Vgl.: Familie Eisenbruch, Ernst und Wolfgang Rosé, Lucy Ortlepp, Ignatz Sachs

Arisierung

“Arisierung” ist eine nationalsozialistische Wortprägung. Sie bezeichnete die Enteignung der Juden und die Überführung ihres Eigentums in “arischen, das bedeutete nichtjüdischen Besitz. So wurden von Jüdinnen und Juden geführte Geschäfte unter Zwang verkauft, sie wurden aus ihren Häusern und Wohnungen verdrängt und schließlich aus dem Wirtschaftsleben. “Arisierung” wurde im weiteren Sinn auch auf die Verdrängung von Juden aus dem Kulturleben und auch dem Wissenschaftsbetrieb angewandt. (LN)
Vgl.: Familien Berlowitz und Leopold

Auswanderung und ihre Kosten

Obwohl die Auswanderung von Juden aus Deutschland prinzipiell erwünscht war, wurde sie immer stärker reglementiert. Folgte sie noch bis 1933 den Bestimmungen der allgemeinen Devisenbewirtschaftung, wurde bereits ab 1934 für jüdische Auswanderer die Erlaubnis zur Mitnahme von Barbeträgen radikal eingeschränkt. Auch die Mitnahme von Umzugsgut wurde zunehmend erschwert. Ab Dezember 1938 mussten Juden eine zusätzliche Auswandererabgabe in Höhe von 20 Prozent der Reichsfluchtsteuer, wenig später als gestaffelte Abgabe auf ihr Vermögen, entrichten. Einige Einrichtungen boten Unterstützung für jüdische Auswanderer an; hier ist vor allem die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland (RVJD) zu nennen, ohne deren Hilfe viele zu diesem Schritt finanziell oder organisatorisch nicht in der Lage gewesen wären. Am 23.10.1941 wurde die Auswanderung für Juden generell untersagt. Seit 1933 waren etwas mehr als 450.000 Personen jüdischer Herkunft aus dem deutschsprachigen Raum emigriert. (EdH)
Vgl.: Familien Berlowitz und Eisenbruch

Berufsbeamtengesetz

… war die Kurzbezeichnung für das “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”, das am 7. April 1933 verkündet wurde. Das Gesetz gab den Nationalsozialisten die Möglichkeit, ihnen unbequeme Beamte aus der öffentlichen Verwaltung zu entfernen, “auch wenn die nach dem geltenden Recht erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.”
Nach Paragraph 4 des Gesetzes konnten “Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, … aus dem Dienst entlassen werden”.
Auf Aufforderung mussten alle Beamten ihre Zugehörigkeit zu politischen Parteien angeben. Wer in der SPD, in der KPD oder in nahestehenden Organisationen Mitglied war, wurde entlassen. (LN)
Vgl.: Lucy und Paul Ortlepp, Kurt Nehrling

Endlösung (der Judenfrage)

“Endlösung der Judenfrage” leitet sich von dem seit den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts gebräuchlichen politischen Schlagwort “Lösung der Judenfrage” ab. Sie war eine verschleiernde Tarnbezeichnung für den von den Nationalsozialisten systematisch geplanten und vollzogenen Genozid an den Juden Europas. Im amtlichen Schriftverkehr der Nationalsozialisten wurde Endlösung ab Frühjahr 1941 gebräuchlich – zunächst als Umschreibung für die zwangsweise Umsiedlung, dann für die Vernichtung des jüdischen Volkes.
Nach 1945 wurde der organisationsinterne Terminus “Endlösung (der Judenfrage)” durch die Nürnberger Prozesse öffentlich bekannt und etablierte sich in den kommenden Jahrzehnten in der Folge der Berichterstattung über die NS-Prozesse als Chiffre für den nationalsozialistischen Völkermord. (BpB)
Vgl.: Familien Appel, Ortweiler und Wolff

“Entartete Kunst”

… war ein Begriff der Nationalsozialisten für Werke von Malern und Bildhauern der modernen – z.B. der abstrakten, expressionistischen oder kubistischen – Kunstrichtungen; als “entartet” galten außerdem Werke, deren sozialpolitischer Gehalt von den Nazis abgelehnt wurde.
Verboten wurden Bilder weltberühmter Künstler wie Pablo Picasso, Otto Dix, Marc Chagall, Franz Marc, Paul Klee, Käthe Kollwitz …
“Entartete Kunst” war im Juli 1937 auch der Titel einer Wanderausstellung, die in München eröffnet wurde; in ihr wurden Kunstwerke der jetzt verfemten Künstler gezeigt, die vorher in Galerien und Museen beschlagnahmt worden waren.
Im Mai 1938 wurde das “Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst” erlassen. Danach konnten Kunstwerke, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes als Erzeugnisse “entarteter” Kunst beschlagnahmt worden waren, ohne Entschädigung für den Besitzer oder den Künster “zu Gunsten des Reiches” eingezogen werden.
Der Begriff bezeichnete zwar v. a. Kunstwerke der bildenden Kunst, wurde aber ebenso auf Werke von Musik, Literatur, Theater, Film und Architektur angewendet, die dem Kunstverständnis der Nationalsozialisten nicht entsprachen. Ihre Verbreitung wurde verboten. (LN)

… und “Entartete Musik”
Unter Anwendung des Paragraphen 10 der ersten Durchführungsverordnung zum Kulturkammergesetz mußten zahlreiche Komponisten, Dirigenten, Sänger und Konzertmusiker Deutschland verlassen. Die Kompositionen z.B. von Arnold Schönberg oder Paul Hindemith wurden als “entartete Musik” geächtet; Jazzmusik galt als “Niggerei und jüdische Frivolität”; die Werke jüdischer Komponisten – auch bereits verstorbener – durften nicht aufgeführt werden.
Die Reichsmusikkammer führte einen “Tag der Hausmusik” ein; als “rechte Unterhaltungsmusik” galt die Blasmusik, “Liedgut” der Hitlerjugend und der SA, Marschmusik und Volkslieder wurden als deutsche Musik empfohlen. (LN)
Vgl.: Emil Fischer, Ernst Praetorius, Gustav Lewin

Gestapo

(offizielle Bezeichnung: “Stapo”)
Das Abkürzungswort “Gestapo” (aus “Geheime Staatspolizei” gebildet) bezeichnet die 1933 zunächst in Preußen, später im ganzen Deutschen Reich eingerichtete politische Polizei der Nationalsozialisten. Ihre Aufgabe war es, alle Bestrebungen, die auf einen Umsturz zielten, zu untersuchen und zu bekämpfen. Hierzu führte sie ohne richterliche Kontrolle Hausdurchsuchungen durch, nahm Menschen in “Schutzhaft”, wies sie in Konzentrationslager ein, folterte und mordete. In den Konzentrationslagern war sie für die Vernehmung der Inhaftierten zuständig, stellte Personal für die Einsatzgruppen und war an der Deportation der Juden beteiligt. (BpB)
Vgl.: Eduard Rosé

Hausratversteigerung

Der nach der Deportation von Jüdinnen und Juden zurückgebliebene Hausrat (Mobiliar, Küchenutensilien, Wäsche etc.) gehörte zu den Vermögenswerten, die dem Reich verfallen waren oder vom Reich eingezogen wurden. Nach Schätzung des Inventars und der Räumung der Wohnungen wurden die Gegenstände bis zu ihrer “Verwertung” eingelagert. Sofern nicht eine Behörde oder Wohlfahrtseinrichtung darauf Anspruch erhoben, wurden sie in öffentlichen Versteigerungen zu Geld gemacht. Zumeist sehr wohl um die Herkunft der ersteigerten Waren wissend, partizipierte auch die “normale” Bevölkerung am Raubmord an ihren jüdischen Nachbarn. (EdH)
Vgl.: Jenny Fleischer-Alt

Heimtückegesetz

Das “Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniform” wurde am 20. Dezember 1934 erlassen. Damit hatten sich die neuen Machthaber die Möglichkeit geschaffen, jede Kritik an der nationalsozialistischen Regierung mit härtesten Strafen zu verfolgen.
Das Gesetz ließ jede Auslegung offen. Damit konnten selbst die harmloseste Kritik strafrechtlich verfolgt und politische Gegner terrorisiert werden. Der Bespitzelung und Denunziation, das heißt der Anzeige aus persönlichen niedrigen Beweggründen, waren damit alle Möglichkeiten, der Lüge und Verleumdung jeder Spielraum gegeben.
Am Tag der Bekanntgabe der Heimtückeverordnung wurde die Einrichtung von “Sondergerichten” zur Aburteilung aller durch die Verordnung neu geschaffenen Straftaten gesetzlich verfügt. (LN)
Vgl.: Kurt Nehrling

Israel und Sara

… sind biblische Vornamen. Nach einer Verordnung vom 17. August 1938 galt ab 1. Januar 1939 für alle Juden und Jüdinnen [unabhängig von ihrer tatsächlichen Religion – wer aus einer jüdischen Familie kam und getauft war, galt ebenso als jüdisch] im Deutschen Reich (einschl. Österreich) die Vorschrift: alle jüdischen Männer mussten auf allen offiziellen Papieren ihrem Vornamen “Israel”, alle jüdischen Frauen ihrem Vornamen “Sara” beifügen. Auf diese Weise wurde erreicht, dass sie bei allen amtlichen, rechtlichen und geschäftlichen Unternehmungen sofort als Juden und damit als Menschen ohne Rechte zu erkennen waren.
Schon am 5. Oktober 1938 hatte alle Juden ihre Reisepässe abliefern müssen. Die Pässe wurden durch einen Stempel in roter Farbe mit einem drei Zentimeter hohen “J” für “Jude” versehen. So war der Inhaber des Passes auch im Ausland als Jude aus Deutschland gekennzeichnet, falls ihm die Ausreise unter Zurücklassung fast seines gesamten Vermögens gestattet wurde. (LN)
Vgl.: Eduard Rosé

Judengesetzgebung (finanzieller Aspekt)

Eine ganze Reihe direkt gegen jüdische Bürger gerichteter Gesetze zielte auf die schrittweise finanzielle Entmündigung, schließlich Ausschaltung aus dem Wirtschaftsleben und auf die Vereinnahmung ihres Vermögens oder zumindest eines großen Teils davon. Die wichtigsten Verordnungen und Durchführungsverordnungen betrafen die “Anmeldung des Vermögens von Juden” (26.4.1938), die “Sühneleistung der Juden” (12.11. und 21.11.1938), die “Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben” (12.11. und 23.11.1938); den “Einsatz des jüdischen Vermögens” (3.12.1938 und 6.2.1939). Mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz (25.11.1941) verfiel das Vermögen jedes Juden, der sich außerhalb der Staatsgrenzen aufhielt – also ausgewandert oder deportiert war – dem Reich. (EdH)
Vgl.: Jenny Fleischer-Alt, Familien Appel und Ortweiler

Judenhäuser

Das “Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden” (30.4.1939) und der Durchführungserlass (4.5.1939) zielten auf eine räumliche Trennung der Juden von Nichtjuden. Dabei sollten die jüdischen Bewohner “gegebenenfalls zwangsweise” in relativ wenigen, möglichst in jüdischem Besitz befindlichen Häusern “zusammengefasst” werden. Eine solche “Ghettoisierung ohne Ghetto” erleichterte die spätere Deportation. In Weimar wurden die Wohnhäuser in der Belvederer Allee 6 und am Brühl 6 zu “Judenhäusern” umfunktioniert. (EdH)
Vgl.: Jenny Fleischer-Alt, Familien Appel und Ortweiler

Judenvermögensabgabe

Auf Initiative Hermann Görings wurde den deutschen Juden nach dem Attentat auf den deutschen Legationsrat vom Rath und der Pogromnacht am 12.11.1938 eine Kontributionszahlung von 1 Mrd. RM als “Sühneleistung” für “die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk” auferlegt. Die “Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden” vom 21.11.1938 regelte den Modus der Umlage dieser Summe auf alle jüdischen Bürger auf der Grundlage der Vermögenserklärungen vom Frühjahr 1938. Alle, die mehr als 5000 RM Vermögen angegeben hatten, mussten 20 Prozent davon bis zum 15.8.1939 in vier Raten an ihr Finanzamt abgeben; später wurde noch eine 5. Rate verlangt, die am 15.11.1939 fällig wurde. (EdH)
Vgl.: Jenny Fleischer-Alt, Familien Appel und Ortweiler

Lebensmittelkarten

Während des Zweiten Weltkriegs, 1939–1945, wurden Lebensmittel und Textilien mit Hilfe von Berechtigungsscheinen behördlich zugeteilt. Die Lebensmittelkarten berechtigten vom 28. August 1939 – über die Zeit des Zweiten Weltkriegs hinaus – bis zum 30. April 1950 zum Kauf von Lebensmitteln.
Die bereit 1937 gedruckten und für den Fall des Krieges in Tresoren aufbewahrten Karten wurden schon vier Tage vor Beginn des Krieges “allen Haushaltungen in Deutschland zugestellt”. … Es gab für jede Person eines Haushalts u.a. eine “Reichsbrot-“, “Reichsfleisch-“, “Reichsfett-” oder “Reichseierkarte”. Außer Kartoffeln, Obst und Gemüse, die aber auch nicht immer in ausreichendem Maße zur Verfügung standen, kauften die Menschen alle Lebensmittel rationiert über die Abschnitte dieser Karten.
Im Verlauf des Krieges wurden die anfangs nicht zu knapp bemessenen Lebensmittelzuteilungen immer geringer. So bekam z. B. 1945 ein Erwachsener in der Woche 1700 g Brot, 250 g Fleisch, 125 g Fett.
… Juden, deren Lebensmittelkarten mit der Aufschrift “Jude” gekennzeichnet waren, durften ihre – im Vergleich mit der nicht-jüdischen Bevölkerung geringeren – Rationen nur in besonders bezeichneten Geschäften und zu bestimmten Zeiten einkaufen. (LN)
Vgl.: Eduard Rosé, Susanna Appel

Nürnberger Gesetze

… bezeichnet zwei berüchtigte Gesetze, die am 15. September 1935 auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP verkündet wurden. Durch das “Reichsbürgergesetz” wurden alle deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens oder mit zwei Großeltern jüdischen Glaubens zu Menschen mit eingeschränkten Rechten herabgestuft. Durch das “Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre”, “Blutschutzgesetz” genannt, wurde die Eheschließung zwischen Nicht-Juden und Juden verboten und unter Strafe gestellt. Die Judenverfolgung – die bereits 1933 begonnen hatte – erhielt eine gesetzliche Grundlage. (LN)
Vgl.: Rosa Schmidt

OT-Lager

Ein OT-Lager ist ein Lager der Organisation Todt, benannt nach ihrem Führer Fritz Todt. In diesen paramilitärischen Lagern mussten u. a. Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene körperliche Schwerstarbeit in Bauprojekten des Militärs (z. B. U-Boot-Bunkeranlagen, Führerhauptquartier Wolfsschanze, Atlantikwall) leisten.
Vgl.: Rosa Schmidt, Familie Eisenbruch

Reichsfluchtsteuern

Die Reichsfluchtsteuer sollte ursprünglich Kapitalflucht eindämmen. Sie wurde am 8.12.1931 eingeführt und war fällig, wenn der Wohnsitz im Inland aufgegeben wurde und das Vermögen mehr als 200.000 Reichsmark bzw. das Jahreseinkommen mehr als 20.000 RM betrug. Der Steuersatz wurde auf 25 Prozent festgelegt.
Seit der Verordnung vom 18.5.1934 wurde die Abgabe bereits bei Vermögen von 50.000 RM und 10.000 RM Jahreseinkommen erhoben. Auch die Freigrenze für genehmigungsbedürftige Geschäfte wurde immer weiter gesenkt; seit September 1934 waren es schließlich nur noch 10 RM, die ohne Genehmigung mitgeführt werden durften. Die Reichsfluchtsteuer wurde so zu einem Instrument der Enteignung von jüdischen Auswanderern und Flüchtlingen.
Vgl.: Familie Eisenbruch, Familie Fischer

Reichsvereinigung der Juden Deutschlands

Im Juni 1939 wurden alle noch bestehenden jüdischen Gemeinden und Organisationen zwangsweise in die “Reichsvereinigung der Juden in Deutschland” eingegliedert. Die RVJD war ursprünglich ein im September 1933 unter dem Namen “Reichsvertretung der deutschen Juden” gegründeter Dachverband jüdischer Organisationen, Gemeinden und Vereine in Deutschland. Mit den Nürnberger Gesetzen 1935 wurde sie zwangsweise in “Reichsvertretung der Juden in Deutschland” und nach der 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4. Juli 1939 in “Reichsvereinigung der Juden in Deutschland” umbenannt und dem Reichsinnenminister und damit der Gestapo bzw. dem Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD), ab September 1939 dem Reichssicherheitshauptamt unterstellt. Ihr mussten alle in Deutschland lebenden Juden angehören. Die Aufgaben der RVJD erstreckten sich auf soziale und berufliche Unterstützungsmaßnahmen (Förderung der Auswanderung, Fürsorge, Schulwesen, Berufsausbildung und -umschichtung). Ab Ende 1941 verengte sich die Tätigkeit mehr und mehr auf die Fürsorge und auf die erzwungene Mitwirkung bei der Organisation der Deportationen. Zum 10.6.1943 wurde die Reichsvereinigung per Erlass aufgelöst; mit der Verwaltung des restlichen Vermögens wurden die Oberfinanzpräsidenten beauftragt. (EdH)
Vgl.: Familie Rosé

SD

Sicherheitsdienst des Reichsführers SS, 1931 als Geheimdienst der SS von Heinrich Himmler geschaffen und geleitet von Reinhard Heydrich. Zu seinen Aufgaben gehörten u. a. Auslandsspionage, Überwachung politischer Gegner, aber auch die Planung und Durchführung der “Endlösung der Judenfrage”.
Vgl. Familien Appel und Ortweiler

Sicherungsanordnung

(§ 37a des Devisengesetzes vom 1.12.1936)
Ab 1.1.1937 erhielten die Devisenstellen bei den Oberfinanzpräsidenten die Befugnis, beim Verdacht von Vermögensverschiebungen dem Betroffenen Verfügungsbeschränkungen – sogenannte Sicherungsanordnungen – aufzuerlegen (§37a des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 1.12.1936). Die Devisenstellen konnten z. B. anordnen, dass Geldbeträge auf ein gesperrtes Konto einzuzahlen waren oder Verfügungen über besondere Vermögenswerte wie Grundstücke, Wertpapiere, Bankguthaben und Beteiligungen nur noch mit devisenrechtlicher Genehmigung erfolgen durften. (EdH)
Vgl.: Else von den Velden, Familie Berlowitz, Jenny Fleischer-Alt

Der Stürmer

… war eine in ganz Deutschland in zahlreichen öffentlichen Schaukösten ausgehängte nationalsozialistische propagandistische Wochenzeitung, die rücksichtslose Verleumdungen und Hetzpropaganda gegen Juden verbreitete. Auf jeder Ausgabe stand auf der ersten Seite als Unterzeile “Die Juden sind unser Unglück”; Blickfang der ersten Seite war immer eine Karikatur, die Juden als hakennasige schmutzige und böswillige Ungeheuer darstellte.
Die Wochenzeitung erschien von 1923 bis 1945. Ihr Herausgeber war Julius Streicher, der 1946 im Nürnberger Prozess zum Tode verurteilt wurde. “Der Stürmer” galt nicht als offizielles Parteiorgan.
Artikel und Illustrationen des Blattes dienten nur dem einen Zweck: Judenhass zu verbreiten und die Deutschen gegen ihre jüdischen Mitbürger aufzuhetzen. Die Zeitung mit einer Auflage von ca. 600.000 Exemplaren 1940 fand starke Verbreitung durch den öffentlichen Aushang. Die “Stürmerkästen” waren auch in kleinen Ortschaften an viel besuchten Plätzen angebracht. (LN)
Vgl.: Familie Leopold

Vermögenseinziehung/-verfall

Nach dem “Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit” und dem “Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens”, beide vom 14.7.1933, konnte das Verhalten von Juden (aber auch anderer nicht regimekonformer Bürger) als “staatsfeindlich” definiert und ihr Vermögen mittels einer entsprechenden Verfügung “zugunsten des Deutschen Reiches” eingezogen werden. Mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz (25.11.1941) wurde die Einziehung jüdischen Vermögens vereinfacht: Sobald ein Jude seinen “gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland” genommen und damit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatte – was bei Deportation und Auswanderung zutraf –, verfiel sein Vermögen dem Reich, ohne dass es noch einer Einziehungsverfügung bedurfte. (EdH)
Vgl.: Jenny Fleischer-Alt

Vermögenserklärungen

Im Zuge der “Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden” vom 26.4.1938 mussten Juden ihre Vermögenswerte offenlegen. Bis zum 30.6.1938 hatten all diejenigen eine Vermögenserklärung abzugeben, deren Vermögen über 5.000 RM lag. Auf Grundlage dieser Angaben wurde die nach der Pogromnacht erhobene “Judensvermögensabgabe” berechnet. Die Vermögenserklärungen, die ab Ende 1941 von jedem zur Deportation bestimmten Juden auszufüllen waren, dienten den “Dienststellen zur Einziehung von Vermögenswerten” (später Vermögensverwertungsstellen) als Grundlage für Erfassung, Verwaltung und Verwertung des zurückgelassenen Hab und Guts der Deportierten. Hier musste das gesamte Restvermögen in einem detailliert ausgearbeiteten acht- bzw. 16-seitigen Formular aufgeführt werden. (EdH)
Vgl.: Familien Appel und Ortweiler

Zwangsarbeit

Arbeit, die mit nicht-wirtschaftlichem Zwang und unter Androhung von Strafe verlangt wird. Unter Zwangsarbeit im Nationalsozialismus versteht man insbesondere die Verschleppung und Ausbeutung von über 13 Millionen ausländischen KZ-Häftlingen, Kriegsgefangenen und „zivilen“ Arbeitskräften in Deutschland. Zwangsarbeit gab es auch in Ghettos, Arbeitserziehungslagern und anderen Lagern im gesamten besetzten Europa und betraf insgesamt etwa zwanzig Millionen Menschen. Deutsche Jüdinnen und Juden und deutsche Häftlinge leisteten ebenfalls Zwangsarbeit. Daneben herrschte in vielen besetzten Ländern ein allgemeiner Arbeitszwang für die Zivilbevölkerung. Davon abzugrenzen sind die Arbeitspflichten für die deutsche Bevölkerung (Reichsarbeitsdienst, Dienstverpflichtung, Landjahr), die unter völlig anderen Bedingungen stattfanden. (ZA)
Vgl.: Familie Eisenbruch, Rosa Schmidt

Quellen:

Hilde Kammer, Elisabet Bartsch: Lexikon Nationalsozialismus, Reinbek 1999, Rowohlt; kurz: LN

Eberhardt Jäckel, Peter Longerich und Julius H. Schoeps (Hg.): Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden, 4 Bände, München und Zürich 1995; kurz: EdH

Thorsten Eitz: Zehn Stigmavokabeln, in: Dossier Sprache und Politik, Bundeszentrale für politische Bildung, http://www.bpb.de/politik/grundfragen/sprache-und-politik/42744/stigmavokabeln (letzter Zugriff am 30.12.2019); kurz: BpB

Stiftung “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft”: Zwangsarbeit 1939–1945, digitales Internet-Archiv, https://www.zwangsarbeit-archiv.de/zwangsarbeit/zwangsarbeit/zwangsarbeit-begriffe/index.html (letzter Zugriff am 30.12.2019); kurz: ZA