Lernort Weimar e.V
1. Anmeldung und Vertragsabschluß
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Lernort Weimar e.V., im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird.
2. Zahlung
Die Bezahlung der Leistung erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung per Rechnung oder in bar ohne jeden Abzug.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzten. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt
- vom 30. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
20 % des Veranstaltungspreises - vom 14. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
50 % des Veranstaltungspreises - ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn
und - bei Nichterscheinen der Gruppe:
100 % des Veranstaltungspreises
5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- bei Nichterreichen einer für Gruppenprogramme ausgeschriebenen Teilnehmer/innenzahl zum vereinbarten Termin. In diesem Fall gezahlte Beiträge werden in voller Höhe zurückerstattet.
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist.
- wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten usw.) und die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.
7. Mitwirkungspflicht
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen.
8. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Weimar.