“Reichstagsbrandverordnung”

Nach dem Reichstagsbrand erlässt der Reichspräsident eine Notverordnung “Zum Schutz von Volk und Staat”, welche Grundrechte außer Kraft setzt. Sie ermöglicht willkürliche polizeiliche “Schutzhaft” ohne richterliche Kontrolle und begründet einen dauerhaften Ausnahmezustand. Faktisch sind die KPD und die SPD-Presse verboten.