Der Reichspräsident ermöglicht mit dieser Verordnung Eingriffe in die Presse- und Versammlugnsfreiheit. Sie gibt eine erste Handhabe zur Verfolgung politscher Gegner.
Der Reichspräsident ermöglicht mit dieser Verordnung Eingriffe in die Presse- und Versammlugnsfreiheit. Sie gibt eine erste Handhabe zur Verfolgung politscher Gegner.