Alle Juden ab dem 6. Lebensjahr müssen im Deutschen Reich einen Judenstern tragen. Sie dürfen ihren Wohnbezirk ohne polizeiliche Genehmigung nicht mehr verlassen.
Alle Juden ab dem 6. Lebensjahr müssen im Deutschen Reich einen Judenstern tragen. Sie dürfen ihren Wohnbezirk ohne polizeiliche Genehmigung nicht mehr verlassen.