Landgericht

Gerichtsgebäude, um 1930 (© Sammlung Magdlung)

Das Gebäude des heutigen Amtsgerichts beherbergte während der NS-Zeit das Thüringer Landgericht nebst einem „Sondergericht“ mit Gefängnis und Hinrichtungsstätte. Am Eingang weist eine Gedenktafel auf die Geschichte des Ortes hin: „Hier befand sich im Hof des Landgerichts 1933 – 1945 die Hinrichtungsstätte der faschistischen Terrorjustiz im Land Thüringen. Unvergessen die Kämpfer, die ihr Leben für uns gaben.“

Das sogenannte „Sondergericht“ war der „juristische Flügel“ der Gestapo. Es fällte die Urteile gegen die von der Gestapo Verhafteten. Die häufigsten Ermittlungsverfahren beruhten auf Anzeige wegen „Führerbeleidigung“, „Heimtücke“, „verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeitern“ und „Wehrkraftzersetzung“.
Ein Urteil „Arbeitserziehungshaft“ implizierte die Verschickung in die umliegenden Konzentrationslager oder später nach Buchenwald. Doch wurden seit dem April 1933 in Weimar auch direkt Todesurteile ausgesprochen und vollstreckt. Im Lichthof des Landgerichts befand sich die Hinrichtungsstätte. Auf einem Betonfundament mit Blutabfluss, das heute noch zu sehen ist, war ein Fallbeil aus dem 19. Jahrhundert montiert. Insgesamt fanden hier bis Kriegsende mindestens 197 Hinrichtungen statt, häufig wegen Bagatellverbrechen. Außerhalb des Kriegssonderrechts und ohne den besonderen Eifer der Sonderstaatsanwälte wäre es vielleicht bestenfalls zu Haftstrafen gekommen.
Im Weimarer Lichthof wurden auch die Todesurteile aus den Landgerichten Dessau, Nordhausen, Halle, Naumburg und des Kriegsgerichts der Division 409 vollstreckt. Unter den Enthaupteten befanden sich viele als „Volksschädlinge“ eingestufte Widerständler aus den umliegenden Kreisen. Hauptsächlich ihnen zum Gedenken wurde in den 1980er Jahren eine Gedenktafel angebracht.

Dr. Christiane Wolf, Jonny Thimm: Scanning Weimar – Orte der NS-Zeit, DVD, Weimar 2006

Die Sammlung Magdlung, aus der das Bild stammt, kann hier eingesehen werden.